Aktuelles

Aktuelles

Verordnung zur Kennzeichnung von Bio-Heimtierfutter seit 18.10.2023 in Kraft

Mit Veröffentlichung der VO (EU) 2023/2419 am 18.10.2023 über die Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfuttermittel haben sich die Anforderungen bei vorverpacktem Bio-Heimtierfuttermittel geändert. Produkte, die die Bedingungen für Bio-Heimtierfutter erfüllen, müssen ab sofort mit EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Daneben sind im Zutatenverzeichnis die Bestandteile aus biologischer Herkunft als solche zu benennen. Weiter Informationen finden sie hier.

 

Anerkennung eines Katastrophenfalls: Mangelhafte Verfügbarkeit von ökologisch erzeugtem Rau- und Feldfutter aufgrund von Dürre

Aufgrund der Witterungsbedingungen gibt es in einigen Bundesländern Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz nichtökologischer Grundfuttermittel. Entsprechende Antragsformulare finden Sie im Download-Bereich der einzelnen Bundesländer, sofern uns diese bereits vorliegen.

 

Quassiaextrakt MD - Notfallzulassung im Obst- und Hopfenanbau

Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel "Quassiaextrakt MD" in Kern- und Steinobst, sowie in Hopfenkulturen (pdf-Download)

 

LÖK-Empfehlung zu nichtökologischen / nichtbiologischen Eiweißfuttermitteln

„Die LÖK empfiehlt den zuständigen Behörden der Länder daher, vorübergehend die bis 31.12.2021 geltende Regelung gemäß Artikel 43 der VO (EG) 889/2008 anzuwenden und in der  Bio-Geflügel- und Bio-Schweinefütterung, ab 11.04.2022 die Beimischung von bis zu 5 % nichtökologischen / nichtbiologischen Eiweißfuttermitteln, bezogen auf die Futtermittel-Trockenmasse, zu tolerieren. Diese Regelung gilt, bis sich die Versorgungslage grundlegend verbessert, längstens jedoch bis zum 31.12.2022 und vorbehaltlich weiterer Regelungen durch den Bund oder die EU-KOM."

Viele Bundesländer haben sich dieser Empfehlung angeschlossen. Bitte beachten Sie dazu unbedingt die bundeslandspezifischen Entscheidungen. Bitte beachten Sie, dass in Bayern der Einsatz nichtökologischer / nichtbiologischer Eiweißfuttermittel voraussichtlich nur bis zum 30.11.2022 möglich ist (Stand 19.10.2022). In Hessen wird die Genehmigung voraussichtlich zum 12.10.2022 aufgehoben (Stand 20.09.2022). Für Sachsen-Anhalt gilt bis 31.10.2022 noch eine Allgemeinverfügung, danach muss ein Antrag auf einzelbetriebliche Ausnahmegenehmigung gestellt werden (Stand 05.10.2022). In Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen wurden Fristen zur Herstellung und Verfütterung von konv. Eiweißfuttermitteln festgelegt (s. Download-Bereich, Stand 14.10.22, bzw. 18.10.2022). Für Sachsen wurden ebenfalls Fristen bzgl. Zukauf und Aufbrauch von konv. Eiweißfuttermitteln festgelegt (s. Download-Bereich, Stand, 26.10.2022). In Baden-Württemberg ist die Verfütterung der bisher zugekauften nichtökologischen Eiweißfuttermittel bis zum 31.12.2022 möglich, des Weiteren muss die Verfütterung an Jungtiere beantragt werden (s. Download-Bereich, Stand 25.10.2022). Im Saarland ist der Zukauf von nichtökologischen Eiweißfuttermitteln für adulte Monogastrier nur bis zum 14.11.2022 möglich (Stand 08.11.2022).

 

Geänderte Regelungen für Hersteller von Mischfuttermitteln für Geflügel und Schweine.


In vielen Bundesländern wurden Ausnahmeregelung erlassen für "Mischfutterherstellerbetriebe, die Mischfutter für Geflügel und Schweine für Biobetriebe herstellen und die aufgrund der kriegerischen Handlungen der Russischen Föderation in der Ukraine eine Nichtverfügbarkeit an notwendigen ökologischen Eiweißfuttermitteln nachgewiesen haben".
Bitte beachten Sie die entsprechend abweichende Regelungen in Brandenburg.

 

Aktuelle Informationssammlungen

Jedes Jahr erstellen wir für unsere Betriebe aktuelle Informationssammlungen. Diese stehen Ihnen im Folgenden als pdf-Datei zum Download zur Verfügung:

 

Tierdatenbank organicXlivestock.de

 

Die Datenbank organicXlivestock.de ermöglicht Anbieter*innen von ökologischen Tieren in Deutschland kostenlos, ihre Tiere zum Verkauf anzubieten. Die Verwendung einer solchen Datenbank ist in den Mitgliedsstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. Art. 26 der EU VO 2018/848 seit dem 01.01.2022 vorgeschrieben. Wir bitten Sie, Ihre zum Verkauf stehenden ökologischen Tiere dort einzutragen oder Ihren Bedarf dort zu suchen. Wenn keine Bio-Tiere in Ihrer Suchkategorie angeboten werden, wird Ihnen fortan allein über diese Internetseite die Möglichkeit gegeben Ihre Ausnahmegenehmigung zum Zukauf konventioneller Tiere zu beantragen.

 

Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der neuen Bio-Verordnung

Für die Bio-Branche gilt seit 01. Januar 2022 ein neuer Rechtsrahmen. Mit Artikels 28 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 werden von Bio-Unternehmer*innen konkrete Vorsorgemaßnahmen eingefordert. Die FiBL hat mit anderen Teilnehmern eines Verbundprojektes Praxisleitfäden veröffentlicht, die aufzeigen, worauf Sie künftig achten müssen.

Link zum Artikel: Mitteilung der FiBL

 

Die wichtigsten Änderungen zur neuen Ökoverordnung im Überblick

Wir haben Ihnen die wichtigsten Änderungen zur neuen Ökoverordnung unter diesem Link zusammengefasst. 

 

Immuno-Kastration von männlichen Öko-Ferkeln ab sofort nicht mehr möglich

Details zum Thema im Bereich Kontrollbereiche | Landwirtschaftliche Erzeugung

 

Verwendung von Bio-Zusatzstoffen

Folgende Zusatzstoffe dürfen ab 01.01.2022 nur noch eingesetzt werden, wenn sie aus ökologischer Produktion stammen:

  • E322: Lecithin
  • E392: Extrakte aus Rosmarin
  • E410: Johannisbrotkernmehl
  • E412: Guarkernmehl
  • E414: Gummi arabicum
  • E417: Tarakernmehl
  • E422: Glycerin
  • E901: Bienenwachs
  • E903: Carnaubawachs
  • E968: Erythrit  
     
  • E418: Gellan (muss ab 01.01.2023 aus ökologischer Produktion stammen)

Bitte vergewissern Sie sich stets vor dem Einsatz von Lebensmittelzusatz- oder Verarbeitungshilfsstoffen, ob diese für den Einsatzbereich in der Verordnung (EU) 2021/1165 Anhang V gelistet sind.

 

Bio-Siegel aus Bayern

Sie interessieren sich für die Nutzung des Bio-Siegels aus Bayern? Im Rahmen der Ökokontrolle können wir die Prüfung auf die Einhaltung der Anforderungen für das Bio-Siegel aus Bayern durchführen. Weitere Informationen zum Bayerischen Bio-Siegel finden Sie hier. Bei Interesse stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.